Die nationale Verantwortung, welche die Bundesrepublik Deutschland nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges zu übernehmen hatte, umfasste stets zwei Aspekte. Es ging zum einen um die Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik.
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