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Kongresse und Veranstaltungen

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10 Jahre Sozialgesetzbuch IX

Im Jahr 2001 ist das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht als Neuntes Buch in das Sozialgesetzbuch eingefügt worden. Das SGB IX ist ein Meilenstein in der behinderten-politischen Gesetzgebung. Seitdem steht der Mensch mit seiner Behinderung und seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Damit wurde das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG) auch im Sozialrecht verankert.

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Kongress

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Referenten

  1. Hans-Joachim Fuchtel
    Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
  2. Hartwig Gauder
    Leiter der Stabstelle Gesundheitsmarketing der Universitätsklinik Jena
  3. Hubert Hüppe
    Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
  4. Jens-Peter Hinrichs
    Patienten-Lotse